Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Four Telecom GmbH & Co KG,
kurz 4TS, für Produkte der Gattung „4CONSULT“

1. Allgemeines
Für unsere Verträge gelten ausschließlich unsere AGB in der jeweils aktuell gezeichneten Fassung; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsabschlüsse. Die AGB gelten nur für Unternehmer i.S. § 1 KschG. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages/Stellvertretung
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall gem. Punkt 8 (Leistungsgegenstand) vertraglich vereinbart. Der Auftragnehmer (4TS) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (4TS) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine, wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (4TS) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber  wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (4TS) anbietet.

3. Vertragsabschluss
Alle Aufträge werden für uns erst dann rechtsverbindlich, wenn sie durch uns mittels Auftragsbestätigung schriftlich gegen bestätigt werden. Bei Onlineabschlüssen ersetzt ein entsprechendes Email dieses Formerfordernis des ansonsten per Briefpost zugestellten Dokumentes. 4TS wird automatisiert diese Bestätigungen archivieren. Der Auftraggeber ist an seinen Antrag unwiderruflich für den Zeitraum von 5 Monaten ab Zeichnung gebunden. Wir werden ausschließlich durch unsere zeichnungsberechtigten Organe vertreten und können auch nur durch diese verpflichtet werden. Durch schriftliche oder mündliche Äußerungen unserer Lizenzpartner (selbstständige Handelsvertreter/Berater) kommt keine, wie auch immer geartete, Verpflichtung unsererseits zustande. Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um die ursprünglich in Punkt 7 des Dienstleistungsvertrages vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht von Seiten des Auftraggebers schriftlich eingeschrieben, spätestens 4 Monate vor Ablauf des Vertrages aufgekündigt wird.

4. Aufklärungspflicht des Auftragsgebers/Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (4TS) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (4TS) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen (alle von 4TS angeforderten und zur Beratung/Analyse des IST Standes notwendigen Informationen wie z.B.: Telefonrechnungen Fest- und Mobilnetz, Internetrechnung des/der gegenständlichen Betreiber) zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine im Unternehmen fachlich und Kompetenzmäßig betroffenen Mitarbeiter, bereits mit Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (4TS) informiert werden.

5. Berichterstattung/Analyseergebnisse
Der Auftragnehmer (4TS) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner lizensierter Vertriebspartner und gegebenenfalls auch durch die beauftragter Dritter, dem Auftraggeber Bericht zu erstatten. Den Schlussbericht bzw. die individuell abgestimmte und erstellte Analyse inkl. Lösungsansatz zur Realisierung des errechneten Einsparungspotentiales des jeweiligen Kommunikationsprofiles das Festnetz, Mobilnetz und Internet betreffend, erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss und Auswertung der Analysearbeiten. Der Auftragnehmer (4TS) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. Ausdrücklich wird der Auftraggeber auf den Umstand hingewiesen, dass die am Ende des Beratungsprozesses erstellte Analyse bzw. der präsentierte Lösungsansatz zur Realisierung der jeweiligen möglichen Einsparung, eine „Momentaufnahme“ des Status des beim Auftraggeber gegebenen Kommunikationsprofiles darstellt und keine bindende Kraft hinsichtlich einer allenfalls zu realisierenden Einsparung darstellt. Darüberhinaus kann der Auftraggeber aus den jeweiligen Analyseergebnissen keine Garantie oder Verpflichtung von 4TS ableiten, die errechneten und durch 4TS aufgezeigten möglichen Kostenreduktionspotentiale auch tatsächlich umzusetzen oder gar dass diese verpflichtend durch 4TS zu bewirken sind, auch wenn 4TS in weiterer Folge der beauftragte Betreiber oder Dienstleister, für die angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen, ist. Der Auftraggeber nimmt dies ausdrücklich mit der Annahme dieser AGBs zur Kenntnis.

6. Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (4TS) und seinen lizensierten Vertriebspartnern oder beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei 4TS. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der 4TS – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes, mögliche Realisierung des aufgezeigten Einsparungspotentiales – gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (4TS) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Beratungsleistungen sowie andere allfällige Einmalentgelte können sofort nach erfolgter Übergabe der Analyseergebnisse in Rechnung gestellt werden. Beratungsentgelte werden gemäß einzelvertraglicher Regelungen laut Punkt 5 & 8 des gegenständlichen Dienstleistungsvertrages in Rechnung gestellt. Hinsichtlich der übrigen Entgelte der periodischen Rechnungslegung werden maximal Zeiträume von drei Monaten zusammengefasst. Alle anderen Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung und Rechnungslegung zu entrichten. Als Zahlungsform für die durch uns erbrachten Dienstleistungen und Beratungsleistungen wird ausschließlich das Bankeinzugsverfahren akzeptiert. Bei Zahlungsverzug für unsere Leistungen, welche gem. der einzelvertraglichen Regelungen lt. Punkt 5 & 6 fakturiert werden, behalten wir uns ausdrücklich vor, den Auftraggeber in unserem System zu sperren und dessen Betreuung für die Dauer der Nichtbezahlung unsere Leistungen auszusetzen. Wir sind dann berechtigt, ausstehende Dienstleistungen/Beratungsleistungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Im Falle einer  Forderungsabtretung hat die Leistung an diesen bekannt gegebenen Dritten schuldbefreiende Wirkung. Zurückbehaltungsrechte wegen Gegenansprüchen sind ausgeschlossen. Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Bei ungerechtfertigter Retournierung einer Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von netto € 37,– in Rechnung gestellt und die Forderung für den Zeitraum der Nichtbegleichung mit 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Nationalbank verzinst. Allfällige Rechnungseinwendungen sind binnen 4 Wochen nach Rechnungszugang bei 4TS schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.

8. Gewährleistung für Dienstleistungen
Der Auftragnehmer (4TS) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung (z.B.: abweichende Details zu aktuellen Tarifen der Netzbetreiber die Basis der Analysen darstellten, etc.), zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich ab seiner Kenntnis in geeigneter Form in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 4TS wird ausdrücklich dazu beauftragt, alles Dienliche im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu verfügen und bei Bedarf zu veranlassen, um die notwendigen Informationen und Unterlagen von Betreibern, Dienstleistern des Auftraggebers und dessen Kommunikationsprofil (Festnetz, Internet und Mobilnetz) betreffend anzufordern, damit eine aktuelle und stimmige Erhebung des Status als Basis, für die durch 4TS zu erstellende Analyse dieser Gegebenheiten, durchgeführt werden kann. Diese Beauftragung schließt ausdrücklich die Möglichkeit von Unterbeauftragungen mit ein. 4TS leistet aus verständlichen Gründen nur insoweit Gewähr für seine Analysen und Rechenbeispiele und die daraus abgeleiteten Empfehlungen und Ratschläge, als sich diese nur auf die durch den Auftraggeber beigestellten/übergebenen Datenbasis beziehen können. Später zutage tretende Informationen, wie z.B.: Sonderkonditionen, versteckte Nachlässe oder Rabatte, Gegengeschäfte oder sonstige beim Analysezeitpunkt 4TS nicht gegenwärtige Informationen oder Details, welche grundsätzlich das Analyseergebnis, bei zeitnaher Kommunikation an 4TS geändert hätten, werden nicht von dieser Gewährleistung abgedeckt und der Vollständigkeit halber schon bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

9. Schadenersatzansprüche
Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung der 4TS für leichte Fahrlässigkeit (außer Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, nicht oder nicht vollständig erwirkte Realisierung aufgezeigter Einsparungspotentiale wird generell ausgeschlossen. Der Auftragnehmer (4TS) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von 4TS beigezogene Dritte zurückgehen. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von 4TS zurückzuführen ist. Sofern der Auftragnehmer (4TS) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (4TS) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

10. Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer (4TS) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (4TS), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Der Auftragnehmer (4TS) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Der Auftragnehmer (4TS) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

11. Honorar
Nach Vollendung des vereinbarten Leistungsgegenstandes gem. Punkt 8. dieses Vertrages erhält der Auftragnehmer (4TS) ein Honorar gemäß der einzelvertraglichen Regelungen (siehe Punkt 5 dieses Vertrags) zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (4TS). Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Der Auftragnehmer (4TS) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (4TS) vom Auftraggeber nach Maßgabe der gegenständlichen einzelvertraglichen Regelungen unter Umständen zusätzlich zu ersetzen. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Gegenstandes gem. Punkt 8 dieses Vertrages aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (4TS), so behält der Auftragnehmer (4TS) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Nichtzahlung von Abrechnungen ist der Auftragnehmer (4TS) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber ausdrücklich nicht berührt.

12. Vorzeitige Vertragsauflösung
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei von uns nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung, zum Beispiel bei fehlendem Wareneingang, höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen etc., bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, bei falschen Angaben des Auftraggebers zur Kreditwürdigkeit oder bei objektiv fehlender Kreditwürdigkeit, bei nicht vorhersehbaren oder durch nicht zumutbare Aufwendungen, nicht zu überwindenden Hindernissen. Beim Eintritt der vorgenannten, nicht von uns zu vertretenden Gründen, werden wir von der Erfüllung des Vertrages und von jeglicher Haftung und Schadensersatzansprüchen frei. Bei teilweiser/gänzlicher und zeitlicher Unmöglichkeit kann der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen den veränderten Bedingungen angepasst werden. Erfolgt eine vorzeitige Vertragsauflösung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder widerruft der Auftraggeber entgegen Punkt 3. der AGB den erteilten Auftrag bevor ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, so können wir für alle Entgeltansprüche, die uns aus dem gegenständlichen Dienstleistungsvertrag bei vorzeitiger Vertragsaufhebung zustehen, vorbehaltlich der Geltendmachung allenfalls darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche, ohne weiteren Nachweis folgende Entschädigungen fordern: Bis zu einer Laufzeit der Hälfte der Gesamtvertragszeit 80% der Dienstleistungssumme der Vertragslaufzeit, bei Vertragsaufhebung innerhalb der 2. Hälfte der Vertragslaufzeit 50% der Dienstleistungssumme der Restlaufzeit des Vertrages zusätzlich zu den sich u.U. ergebenden Honorarnoten gem. der jeweiligen einzelvertraglichen Regelungen das errechnete Einsparungspotential betreffend. Die Dienstleistungen des Dienstleistungsertrages sind dann von 4TS nicht mehr zu erbringen

13. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen sowie sämtliche vertraglichen Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen mit denen die Schriftform abbedungen werden soll. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt den übrigen Inhalt des Vertrages unberührt.

14. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche sachliche und örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes A-6370 Kitzbühel. Für die vertraglichen Beziehungen gilt österreichisches Recht.


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